AGB der Firma AusZeit Event GmbH

Elpertinger Straße 1 | 83209 Prien am Chiemsee

Wir freuen uns, Sie als Kunde begrüßen zu dürfen. Grundlage unserer Angebote und Leistungen sind nachfolgende AGB.

1. Allgemeines

Die von AusZeit Event veranstalteten und organisierten Leistungen und Veranstaltungen erfolgen ausdrücklich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Etwaige widersprechende AGB werden nicht Vertragsbestandteil.

2. Anmeldungen und Zustandekommen des Vertrages

2.1
Die Anmeldungen zu den Veranstaltungen erfolgen über die Anmeldemöglichkeiten der Internetseite www.auszeit-event.de. Ebenfalls zulässig ist eine Anmeldung per Brief, Fax oder E-Mail.

2.2
Nach der Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Anmeldebestätigung. Erst mit Eingang dieser Anmeldebestätigung bei Ihnen, kommt ein Vertrag zustande.

2.3
Nachträgliche Änderungen im Vertrag sind nur in Schriftform verbindlich. Sie werden erst dann Vertragsinhalt, wenn Ihnen hierüber eine Bestätigung durch uns zugeht.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem im Vertrag vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss aus wichtigem Grund notwendig werden, teilt AusZeit Event Ihnen unverzüglich mit. Soweit durch die Abweichungen der vereinbarte Inhalt und Umfang nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht Ihnen aufgrund dieser Abweichungen kein Kündigungsrecht zu.

3. Abmeldungen/ Auftragsstornierungen

3.1.
Abmeldungen/ Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen.

3.2.
Falls zwischen den Vertragspartnern keine andere Regelung getroffen wurde, fallen Storno- bzw. Ausfallgebühren wie folgt an (bezogen auf den Gesamt-Angebotspreis):
0 – 30 Tage vor der Veranstaltung: 100 %
31 – 60 Tage vor der Veranstaltung: 50 %
59 – 90 Tage vor der Veranstaltung: 30 %
91 Tage vor der Veranstaltung u. mehr: 10 %

4. Rücktritt vom Vertrag durch AusZeit Event

4.1
AusZeit Event ist bei Vorliegen von wichtigen Gründen (wie z. B. bei kurzfristigen, gravierenden oder nicht zu erfüllenden Auftragsänderungen, bei äußeren Umständen die zur Gefährdung der Teilnehmer führen usw.) berechtigt, die Veranstaltung räumlich zu verlegen und/oder einen anderen Termin zu vereinbaren.
Soweit dies nicht möglich ist, ist AusZeit Event berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Sollte die im Angebot enthaltene notwendige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so kann AusZeit Event vom Vertrag zurücktreten.
Ebenso besteht das Recht für AusZeit Event vom Vertrag zurückzutreten, wenn fällige Zahlungen nicht bzw. nur teilweise oder verspätet geleistet werden.

4.2
Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, so erhalten Sie bereits geleistete Zahlungen zurück, sofern die Gründe bei AusZeit Event liegen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Zahlungen

5.1
Nach Auftragsbestätigung ist AusZeit Event berechtigt, vorab eine Abschlagsrechnung zu stellen, die dann mit der endgültigen Schlußrechnung verrechnet wird. Die Zahlung dieser Abschlagsrechnung ist unmittelbar zur Veranstaltung fällig. Die Schlußrechnung nach Veranstaltungsende ist ebenfalls unmittelbar zur Zahlung fällig.

5.2
Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen zu berechnen.

5.3
Bei vorauslagten Bewirtungskosten wie Speisen, Getränke und Übernachtungen gilt: wurden dafür keine pauschalen Preise vereinbart, so werden die angefallenen Bruttopreise des Bewirtungsbetriebes als Nettopreise weiterberechnet.

5.4
Werden die Teilnehmer während einer Veranstaltung bewirtet (Essen / Getränke), so erhält auch das Personal von AusZeit Event (Trainer, Betreuer, Musikanten, Busfahrer….) diese Bewirtung. Die Kosten hierfür übernimmt der Auftraggeber der Veranstaltung.

5.5
Vortreffen und Vorbesichtigungen: Wünscht der Kunde zum Angebot ein Vortreffen oder eine Vorbesichtigung des Veranstaltungsortes in der Region Chiemgau, so ist das bis zu einem Zeitaufwand von 2 Stunden im Angebotspreis enthalten. Ein darüber hinaus gehender Zeitaufwand wird entsprechend unserer jeweils gültigen Trainer-Tagessätze plus Fahrtkosten zusätzlich in Rechnung gestellt. Dem Kunden wird vor dem vereinbarten Vortreffen-Termin die Höhe des anfallenden Betrags entsprechend dem vereinbarten Zeitumfang von AusZeit Event mitgeteilt.
Eventuelle Probe-Essen im Vorfeld von Veranstaltungen sind nicht kostenfrei und werden entsprechend in Rechnung gestellt

6. Gewährleistung und Haftung

6.1
Die jeweilige Veranstaltung wird nach aktuellem Wissensstand sorgfältig vorbereitet und kundenorientiert durchgeführt.
Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.

6.2
Die Haftung von AusZeit Event für Vermögens- und Sachschäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

6.3
Wir weisen darauf hin, dass Sport-, Natur- und Abenteuerveranstaltungen stets einem gewissen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer müssen sich nach Vorinformation durch AusZeit Event den Anforderungen der Veranstaltungen gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung. AusZeit Event übernimmt keine Haftung bei den von Teilnehmern selbst verschuldeten Schäden.

6.4
Bei Unternehmungen in der Natur ist den Anweisungen des jeweiligen Leiters Folge zu leisten, um Nachteile für die Gruppe oder jeden einzelnen zu vermeiden.

6.5
AusZeit Event haftet vorbehaltlich dem Vorstehenden nicht für Fremdleistungen, Preise und Termine eingebundener Dienstleister.

7. Teilnehmerausschluss

7.1
Der Veranstaltungserfolg für die Gruppe steht im Vordergrund der Veranstaltung. AusZeit Event behält sich deshalb das Recht vor, Teilnehmer aus wichtigem Grund von der Veranstaltung auszuschließen.
Wichtige Gründe stellen z. B. Gefahren für sich selbst oder andere, wiederholte Störungen der Veranstaltung oder wiederholtes gruppenschädliches Verhalten dar.

7.2
Alle mit dem Ausschluss verbundenen Kosten gehen zu Lasten des betroffenen Teilnehmers bzw. der betroffenen Teilnehmer.

8. Sonstiges

8.1
Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist, soweit dies rechtlich zulässig ist, der Sitz von AusZeit Event.

8.2
Im Rahmen des Angebots erhaltene Medien (z.B. Fotos, Videos, ….) dienen nur zu Anschauungszwecken. Eine weitere Verwendung oder Verbreitung dieser Medien ist ausdrücklich untersagt.

8.3
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

Stand 13.09.2022